Drahtseilhalter, Sicherungsseile, Stahlseile, Anschlagketten
Hinweis zu Reutlinger Drahtseilhalter:
Im Zuge der Harmonisierung der DGUV Richtlinien wurden die Durchführungsvorschriften zur Unfallverhütungsvorschrift überarbeitet.
Ab 01. 03.2016 gelten neue Arbeitslasten für Drahtseilhalter (Reutlinger) bezogen auf den Einsatz der Produkte im Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1). Demzufolge werden alle ab März 2016 neu gefertigte Produkte mit neuen Kennzeichnungen zu reduzierten Arbeitslasten versehen. Die sich bereits im Bestand oder im Einsatz befindlichen DSH der Typenserie SV II sind weiterhin verwendbar, da sich nur die Regelwerke und die darauf basierenden Berechnungsgrundlagen geändert haben.
Alle Produkte dürfen allerdings nur maximal bis zu den genannten neuen Arbeitslasten belastet werden, um die Vorgaben für den Einsatz im Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 17 (BGV C1) zu erfüllen.
Infoblatt neue Arbeitslasten:
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