AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AVANTGARDE Beleuchtungs-und Bühnentechnik GmbH
(Stand Juni 2005)

I) GELTUNG DER BEDINGUNGEN

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden
2. Mit Zugang des Angebotes oder der Auftragsbestätigung, mit Unterzeichnung der Bestellung oder des Lieferscheins, der von der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH, deren Vertreter oder des von ihr beauftragten Spediteurs gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den AGB sind nur wirksam, wenn die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH diese schriftlich bestätigt.

II) EIGENTUMSVORBEHALT

1. Grundsätzlich und ausschließlich erfolgen alle Geschäftsvorgänge der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH unter dem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent die der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleiben Artikel oder Leistungen Eigentum der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH.
2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit)-Eigentum der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)- Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH übergeht.
3. Der Käufer verwahrt unentgeltlich das (Mit)-Eigentum der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH, welches im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet wird. Vorsorglich werden die dem Käufer von der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH gelieferten Waren auch sicherungsübereignet, die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die Ware unentgeltlich für die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH verwahrt. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind in keinem Fall zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ab.
4. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,- insbesondere Zahlungsverzug- ist die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüglich und ohne Rechtsmittel einzuziehen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH liegt- soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrag.

III.) PREISE / ZAHLUNGEN

1. Die Preisangaben gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk und sind soweit nicht anders angegeben grundsätzlich Netto, zuzüglich Frachtkosten und der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisangaben in Preislisten und Angeboten sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die nicht vorher angekündigt werden muss.
2. Die Versendung erfolgt unfrei auf Risiko und auf Kosten des Käufers zuzüglich eines angemessenen Verpackungsaufschlags.
3. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Vorkasse oder per Nachnahme. Die Zahlungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ohne jeden Abzug an die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH zu leisten.
4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH bestrittenen Gegenansprüche des Käufers sind nicht statthaft. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH über den Betrag in voller Höhe verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
5. Wenn der Käufer mit einer Teilzahlung aus seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug kommt, insbesondere ein Scheck oder eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks, Banklastschriften oder Wechsel angenommen hat. Sie ist im Fall des Verzugs außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Alle Zahlungen haben direkt an die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheckbetrag dem Konto der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH gutgeschrieben ist. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ist im übrigen auch berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
6. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer, des Rücktritts vom Vertrag durch die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH, gem. § 455 BGB (Eigentumsvorbehalt) ist die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH berechtigt 20% des Kaufpreises zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zzgl. verauslagter Kosten als Schadensersatz einzufordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.

IV.) UMFANG DER LEISTUNGEN

Für den Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH maßgebend, im Falle eines Angebots der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme ist das Angebot der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH maßgebend, sofern keine rechtzeitige Auftrags- bestätigung vorliegt. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH.

V.) ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

1. Angebote der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH sind stets freibleibend. Die Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der fernschriftlichen (Fax) Bestätigung der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH behält sich die Urheberrechte an ihren angeboten vor. Werden vom Käufer Angebote der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ohne schriftliche Genehmigung an Dritte oder Wettbewerber der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH weitergeleitet, so sieht die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH darin eine Verletzung dieses Urheberrechts und behält sich den Anspruch auf Schadensersatz vor.
2. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH kann Bestellungen durch den Käufer auch fernmündlich entgegen nehmen. Erfolgt die Bestellung durch den Käufer fernmündlich, ist der Käufer im rechtlichen Sinne als Vollkaufmann einzuordnen und widerruft der Käufer seine fernmündliche Bestellung nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach seiner Bestellung, so ist die Bestellung bindend. Spätestens jedoch mit Zugang der schriftlichen Autragsbestätigung durch die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH an den Käufer gilt der Vertrag als geschlossen. Widerruft der Käufer seine Bestellung nach Ablauf der Frist, trägt der Käufer alle der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH mit der vom Rücktritt des Vertrages in direktem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ist berechtigt, bei späterem Widerruf der fernmündlichen Bestellungen die Erfüllung des Vertrages in vollem Umfang vom Käufer einzufordern.
3. Die in Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Maß- Gewichts- und Leistungsbeschreibungen sind nur annähernd maßgeblich.
4. An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Entwurfsplanungen und anderen Unterlagen behält sich die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne schriftliche Genehmigung der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages unverzüglich zurückzugeben

VI.) GEWÄHRLEISTUNG

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm die zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabri-kations-, oder Materialmängel schadhaft, bessert die AVANTGARDE
Beleuchtungs - und Bühnentechnik GmbH, bzw. der von ihr beauftragte Unterlieferant nach, oder liefert unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungs-ansprüche Ersatz. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gestellung eines kostenlosen Ersatzgerätes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wird durch die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, so ist diese Gestellung, sofern nicht anders vereinbart, in jedem Fall kostenpflichtig. Schlägt die Nach-besserung trotz mehrfacher Nachbesserungen fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Geräte, welche unter Berücksichtigung gesetzlicher Gewährleistungsfristen geliefert werden.
3. Die Gewährleistungsfrist nach gesetzlicher Regelung beginnt mit Datum des Warenempfangs beim Käufer.
4. Der Käufer hat die Sendung und technischen Geräte bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und den Versender unverzüglich von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort über eine Tatbestandsmeldung der den Transport ausführenden Person, oder eine schriftlich Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Käufer unterschrieben sein muss, zu unter-richten. Im übrigen müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Werden durch den Käufer an der Lieferung Veränderungen durchgeführt, die nicht dem Originalzustand entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Im Fall einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, ist das schadhafte Teil, bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH einzusenden..
5. Falls der Käufer verlangt dass die Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollten, kann die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewähr fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH durch den Käufer zu entrichten sind.
6. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung ihrer Erzeugnisse zur Verfügung. Sie haftet jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes wenn hierfür eine besondere Vergütung vereinbart wurde. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowie aller in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sind sowohl gegen die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs-, bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dieses gilt nicht nur für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit das Produktionshaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

VII.) LIEFER- UND LEISTUNGSFRISTEN

1. Hinsichtlich der Frist für Lieferungen ist der Vertrag maßgebend. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert. Dies gilt insbesondere für Hindernisse die außerhalb des Willens der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Vertragsgegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch wenn Hindernisse bei Unterlieferanten eintreten. Die Frist gilt als eingehalten, bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten liefernder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen die der Käufer zu ver-antworten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten mit Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
2. Entschädigungsansprüche des Käufers sind in Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Für die Dauer der zu setzenden Nachfrist gelten die gesetzlichen Regelungen, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH beginnt. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
3. Liefer-, und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH oder Unter-lieferanten eintreten- hat die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH, die Lieferung, bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschicken oder wegen des noch nicht erfüllbaren Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, jedoch ohne den Anspruch auf Verzugsentschädigung.
4. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, behält sich die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH das Recht vor dem Käufer einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die entstehenden Lagerkosten zu berechnen. Außerdem ist die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH berechtigt nach Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und ggf. vom Vertrag zurückzutreten.
5. Unser gesonderten Liefer- und Einkaufsbedingungen im Geschäftsverhältnis mit Unterlieferanten sind Bestandteil dieser AGB´s.

VIII.) ART DER LIEFERUNG / GEFAHRENÜBERGANG

Die Art der Lieferung liegt im Ermessen der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH. Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, oder nimmt er die Waren nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst wie gelieferten Sendung verweigert hat. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen des Käufers zu versichern.

IX.) GERICHTSSTAND / TEILNICHTIGKEIT

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH gilt das Recht der BR Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, und soweit gesetzlich zulässig, Berlin ausschließlich Gerichtsstand. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ist jedoch auch berechtigt am Hauptsitz des Käufers zu klagen. Sollte eine dieser Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.